Die Kosten einer Erstberatung belaufen sich auf 190 EUR zzgl. MwSt.
Das Anwaltshonorar berechnet sich nach dem RVG in Zivilsachen in der Regel aus zwei Faktoren: dem Gegenstandswert und dem Umfang der Tätigkeit.
Der Gegenstandswert entspricht im Normalfall dem objektiven Geldwert oder wirtschaftlichem Interesse des Mandanten. Wenn Schadensersatz verlangt wird entspricht der Gegenstandswert regelmäßig der Höhe des verlangten Geldbetrages. Wenn der Rücktritt vom Kaufvertrag durchgesetzt werden soll, dem Wert der gekauften Sache.
Daher lassen sich im Normalfall bereits zu Beginn der Beratung die Kosten genau kalkulieren.
Beispiel 1: Fehlender Rädersatz (Wert der Ersatzräder: 1.500 EUR)
Kosten für außergerichtliche Tätigkeit: 185,10 EUR zzgl. MwSt.
Kosten für außergerichtlich Tätigkeit und erstinstanzlichem Gerichtsverfahren: 254,95 EUR zzgl. MwSt.
Beispiel 2: Rückabwicklung Fahrzeugkauf (Kaufpreis: 29.999 EUR )
Kosten für außergerichtliche Tätigkeit: 1.261,50 EUR zzgl. MwSt.
Kosten für außergerichtlich Tätigkeit und erstinstanzlichem Gerichtsverfahren: 1.786,75 EUR zzgl. MwSt.
Jenseits der Vorschriften des RVG besteht die Möglichkeit auf Basis einer Honorarvereinbarung tätig zu werden. Dies erfolgt insbesondere bei Dauermandanten, der Beratung zum operativen Geschäft oder Verfahren mit hoher Komplexität, geringem Streitwert und einem ideellen Interesse. In diesem Fall werden die Beratungsstunden mit einem festen Stundensatz vorher vereinbart und nach tatsächlich angefallen Arbeitsaufwand abgerechnet.